Verwaltungsrecht
Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger:in. Anders als in der vertraglichen Beziehung tritt hier der Staat den Rechtsunterworfenen als mit hoheitlicher Gewalt ausgestattet stets mit einem Überlegenheitsanspruch gegenüber. Das Gemeinwesen verfügt damit über die Autorität, die Belange des öffentlichen Lebens in verbindlicher Weise zu regeln: z.B. durch Prüfungen, die Erteilung von Fähigkeitsausweisen oder anderen Bewilligungen und natürlich auch durch die Erhebung von Steuern oder sonstigen Abgaben. Der:die Einzelne ist der Staatsgewalt dabei jedoch nicht schutzlos ausgeliefert, sondern verfügt über umfassende Rechte, namentlich die verfassungsmässigen Rechte und den Anspruch auf rechtliches Gehör. Allerdings ist die Durchsetzung dieser Rechte angesichts des Beamtendeutschs, mit dem man dabei häufig konfrontiert wird, nicht immer ganz einfach. Gerne verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht.