Opferhilferecht
Wenn Sie durch eine Straftat verletzt worden sind oder einen nahen Angehörigen verloren haben, nehmen Sie am darauf folgenden Strafverfahren als Opfer teil. Das kann nach einem Autounfall, einer medizinischen Fehlbehandlung oder einem Gewaltverbrechen der Fall sein. Als Ihr: Anwältin begleiten wir Sie zu Zeugenaussagen und ans Gericht, wir sorgen für den Schutz Ihrer Persönlichkeit während des Verfahrens und machen für Sie Ihre Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche geltend. Bei Bedarf können die Anwaltskosten von der kantonalen Opferhilfestelle übernommen werden.