Jugendstrafrecht
Werden Jugendliche in ein Strafverfahren verwickelt, so bedürfen sie ganz unabhängig von der Frage ihrer Schuld in besonderem Masse Schutz. Wir verstehen uns als Ansprechspersonen, die ihnen die Abläufe erklären, für ihre Rechte einstehen und mit ihnen verfahrensrechtliche und persönliche Anliegen besprechen.