Familienrecht
Im Hinblick auf die Heirat oder die Eintragung einer Partnerschaft, bei wirtschaftlichen Veränderungen während der Ehe, in einer eingetragenen Partnerschaft oder im Konkubinat, kann es sinnvoll sein, einen Ehe-, Partnerschafts- oder Konkubinatsvertrag abzuschliessen. Bei Trennung, Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft müssen verschiedene Bereiche geregelt werden: Unterhaltsanspruch, Kontakt mit den Kindern, Verteilung des Vermögens, Zuteilung der Wohnung etc. Oft ist eine Einigung möglich, in andern Fällen entscheidet das Gericht. In bedrohlichen Situationen muss sofort gehandelt werden. Betroffene Kinder bedürfen unserer besonderen Aufmerksamkeit. Wir beraten Sie umfassend und vertreten Sie mit Engagement.